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Ute Wittich - Gartenarchitektur

Der Schriftzug: Ute Wittich - Gartenarchitektur in Originalschrift der Firma



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Informationen zur Barrierefreiheit

Das Büro Ute Witich Gartenarchitektur plant seit Jahren alle Freiflächen so, dass sie für Rollstuhlfahrer leicht und gut zugänglich sind; sie sind damit barrierefrei und behindertengerecht angelegt.

Deswegen war es selbstverständlich, dass auch diese Homepage barrierefrei gestaltet wurde.

Warum sollten Internetseiten barrierefrei sein?

Barrierefreiheit nutzt allen

Der Inhalt eines Internetauftritts soll vermittelt werden und erreichbar sein. Deswegen stellt man Informationen in das freie Datennetz. Keinem Interessierten sollen die gewünschten Informationen verborgen oder unerreichbar bleiben.

Wie sieht es in der Praxis aus?

Ausgeschlossen sind schon manche "normale" Benutzer, weil ihre älteren Rechner und Browser die Seiten nicht (richtig) darstellen können; im günstigsten Fall zerfällt das Erscheinungsbild - im schlimmsten Fall kommt die Meldung: "Diese Seite ist nur mit dem Browser XYZ ab der neuesten Version zu sehen." Und nicht jeder findet das, wonach er sucht, weil manchmal die Navigation nicht verständlich strukturiert oder der Text nicht übersichtlich gegliedert ist.

Noch mehr ausgeschlossen werden alle Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, wie Ältere und Behinderte.

Beispiele:

  • Blinde Menschen sind auf Sprachausgabe oder Braillezeile angewiesen. Bilder und Grafiken brauchen einen Alternativtext, sonst ist die Information verloren.
  • Sehbehinderte scheitern an zu kleinen Schriften, die sich nicht individuell einstellen lassen. Und selbst wenn es möglich ist, zerfällt oft das Bild auf dem Monitor, weil die Seitenaufteilung nicht mit angepasst wird.
  • Farbenblinde Menschen können nicht alle Farbkombinationen erkennen. Es gibt allein drei verschiedene Arten der Farbfehlsichtigkeit. Rote Schrift auf grünem Hintergrund sieht vielleicht "hip" aus, ist aber für viele nicht lesbar.
  • Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme und Hände und blinde Menschen navigieren mit der Tastatur. Ist eine Seite nur mit der Maus bedienbar, dann ist sie verloren. Aber auch mit der Maus ist ein drei Millimeter breiter Link schwer zu treffen.
  • Gehörlose Menschen haben nichts von Musik, Gesang oder Klängen. Diese Informationen erreichen sie nicht, wenn nicht wenigstens eine Textalternative an deren Stelle steht.

Es geht um die Erreichbarkeit für alle.

Das SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vom 1. Juli 2001 und das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) vom 1. Mai 2002 haben die Rechtsgrundlagen für Behinderte wesentlich verbessert. Unter den weitreichenden Auswirkungen mag als Beispiel der Anspruch eines Gehörlosen auf die Gebärdensprache dienen.

In Bezug auf das Internet wurden alle Bundesbehörden und Bundeskörperschaften verpflichtet, ihre Internetseiten bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei zu machen. Fast alle Bundesländer haben inzwischen ähnliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise lautet in Schleswig-Holstein der §12 des LBGG (Landesbehindertengleichstellungsgesetz):

Die Träger der öffentlichen Verwaltung gestalten ihre Internetseiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Oberflächen technisch so, dass behinderte Menschen sie nutzen können.

In den USA existiert ein entsprechendes Gesetz schon seit 1990 ("Americans with Disabilities Act - ADA") und hat auch Geltung für Privatunternehmen. Leider gibt es in Deutschland keine bindende Verpflichtung für die Privatwirtschaft.

Ein kleiner Beitrag

Umso mehr sollten Beispiele im Internet Beachtung finden, bei denen mit freiwilligem Engagement Seiten erstellt werden, die die Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigen.

Das Büro Ute Wittich Gartenarchitektur gibt auf ihrer Internetseite ein Beispiel. Völlige Trennung von Darstellung und Inhalt durch CSS (Cascading Style Sheets) ermöglichen mit einer Vielzahl von Browsern und Bildschirmgrößen die Betrachtung und Navigation.

Die Schriftgrößen sind wählbar und auch ein Sprachausgabeprogramm kann den Inhalt nachvollziehbar vermitteln. Mit den Links zu Web-Robotern der W3C können die Seiten online überprüft werden.

"Nobody is Perfect"

Das Büro Ute Wittich Gartenarchitektur hat sich gemeinsam mit den Machern der Seiten Mühe gegeben, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Sie sind dankbar für jeden Hinweis auf Unzulänglichkeiten. Über den Menüpunkt "Kontakt" in der Kopfnavigation kann jederzeit eine Nachricht mit dem Kontakt-Formular geschickt werden.

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